Mit dem Camper, Wohnmobil oder Zelt zu reisen ist eine Erfahrung von Freiheit und Ruhe. Unser Zuhause auf Rädern ermöglicht es uns, ferne Orte zu erreichen, ohne die Vertrautheit der näher gelegenen zu verlieren. San Vigilio und San Martin sind das Tor zu den Dolomiten und zu zwei der spektakulärsten Naturparks des Alpenbogens: ein sensibles und außergewöhnliches Gebiet.
Willkommen, unsere Destination ist bereit, Sie zu empfangen.
Außerhalb der oben genannten Bereiche sind die übrigen Flächen ausschließlich für das Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen.
In vielen Fällen handelt es sich um gebührenpflichtige Parkplätze, auf denen das Parken der eigenen Fahrzeuge nur innerhalb der Fahrzeugkontur erlaubt ist, ohne zusätzlichen öffentlichen Raum zu beanspruchen oder den Platz für andere Zwecke als das Parken zu nutzen.
Gemäß den Verordnungen der Bürgermeister ist das freie Campen im gesamten Gebiet unserer beiden Gemeinden verboten, außer in den dafür vorgesehenen Einrichtungen. Vom Verbot betroffen sind somit sowohl öffentliche Parkplätze als auch sämtliche Flächen innerhalb der Naturparks, wobei der Verstoß auch durch das Landesgesetz geahndet wird.
Als Bewohner dieser Täler haben wir das große Glück, in einem Gebiet von außergewöhnlicher Schönheit zu leben. Doch nur durch die Zusammenarbeit und das gemeinsame Engagement von Einheimischen und Besuchern können wir es so schön erhalten, wie es heute ist.
Die während des Aufenthalts anfallenden Abfälle müssen bei der beherbergenden Einrichtung entsorgt werden. Alle ausgestatteten Stellplätze verfügen über eigene Bereiche für die getrennte Abfallsammlung. Das Zurücklassen von Abfällen außerhalb dieser Bereiche ist strengstens verboten. Ebenso sind die ausgestatteten Bereiche mit den erforderlichen Einrichtungen für die Entsorgung von Schwarzwasser ausgestattet, die ausschließlich innerhalb dieser Anlagen zulässig ist.
Kein Camping: Tagsüber kann der Park besucht werden, doch nachts sind die Tiere am aktivsten. Um sie nicht zu stören, ist das Campen in allen Bereichen des Parks strengstens verboten.
Keine Fahrzeuge: Im Park ist das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen nicht erlaubt. Wir befinden uns in einer natürlichen Umgebung, bewahren wir sie als solche.
Keine Abfälle: Zum Schutz der Parkumwelt ist es verboten, jegliche Art von Abfall zu hinterlassen, auch organische oder Grünabfälle. Eine einfache Bananenschale kann bis zu zwei Jahre benötigen, um sich zu zersetzen.
Keine Lärmbelästigung: Es ist verboten, die Ruhe des Parks zu stören. Lärm und Schreie können Tiere erschrecken und gefährden.
Nichts entnehmen: Versuchen wir, den Park so zu hinterlassen, wie wir ihn vorgefunden haben. Es ist verboten, Pilze, Pflanzen, Blumen, Steine oder andere Gegenstände aus dem Park zu entnehmen.
Hunde immer an der Leine: Aus Sicherheitsgründen, sowohl für die eigenen Vierbeiner als auch für die Tierwelt des Parks, ist es wichtig, Hunde stets an der Leine zu führen.
Kein offenes Feuer: Im Park ist es verboten, jegliche Art von Feuer zu entzünden. Das Risiko ist stets vorhanden, und ein Brand kann zur Zerstörung wertvoller Schutzgebiete führen.