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In San Vigilio - San Martin übernachten

Alle Preise verstehen sich ohne gesetzlich vorgeschriebene Ortstaxe, die in allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben erhoben wird. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung  von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Katagorie des Betriebes. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre sind von der Abgabe befreit.